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Kein Unterricht ab dem 27.04.2020!

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 24.04.2020 (AZ: 8B1097/20.N) entschieden, dass ab dem 27.04.2020 der Unterricht NICHT wieder aufgenommen werden darf. Auch eine freiwillige Beschulung ist untersagt.

Die Durchführung der Notbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.